Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Office World Trade AG, 8606 Nänikon (nachfolgend „Office World Trade“) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Office World Trade und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit sie von Office World Trade schriftlich akzeptiert worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung bestmöglich erreicht wird. Office World Trade behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.


2. Voraussetzung für die Zusammenarbeit

Office World Trade beliefert nur Wiederverkäufer. Voraussetzung für die Eröffnung eines Kundenkontos bei Office World Trade ist der Eintrag im Handelsregister mit primärem Gesellschaftszweck im Bereich des Verkaufs von IT-Produkten, Computern, Büromaschinen, Büromaterial oder ähnlichen Produkten. Der Kunde übergibt Office World Trade auf Verlangen eine Kopie seines Handelsregister-Auszuges.


3. Bestellung und Lieferung

Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde die AGB von Office World Trade. Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis von Office World Trade nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von Office World Trade, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Kunden zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte.

Von Office World Trade angegebene Liefertermine sind ohne anders lautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung über einen von Office World Trade schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Office World Trade in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann der Kunde die Bestellung annullieren. Office World Trade haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Office World Trade zurückzuführen ist. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Office World Trade keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist Office World Trade berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von Office World Trade. Entstandene Kosten kann Office World Trade dem Kunden belasten. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch Office World Trade zulässig. Office World Trade verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung und Versand. Die aktuell gültige Regelung ist hier ersichtlich.


4. Prüfung und Übergang der Gefahr

Der Kunde ist verpflichtet, die von Office World Trade gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 5 Arbeitstagen, schriftlich an die Adresse von Office World Trade bekannt zu geben. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragskonform, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Übergabe der Ware sind erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken. Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden nicht termingerecht abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.


5. Preise

Die Ankaufspreise verstehen sich grundsätzlich netto, exklusive Mehrwertsteuer. Auf einzelnen Produktegruppen werden umsatzabhängige Mengenrabatte gewährt, auf gewissen Artikeln können mengenbezogene Staffelpreise zur Anwendung kommen. Die über Internet unter www.Office World Trade.ch publizierten Verkaufspreise gelten als empfohlene Mindestverkaufspreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Gebühren wie SUISA oder vorgezogene Recycling-Gebühr sind in den Preisen enthalten; deren Höhe wird separat ausgewiesen. Die aktuell gültige Regelung der Versandkosten ist hier ersichtlich. Office World Trade gewährt dem Kunden bei der Durchführung von Projektgeschäften (z.B. SCRP, OPG, BSD) Projektpreise, die von der Preisliste abweichen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller. Der Kunde ist verpflichtet die jeweiligen Bedingungen des Herstellers zum Projektgeschäft einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Nachweis einer Endkundenverifikation durch den Kunden. Bei Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder bei Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Projektgeschäftsbedingungen hat Office World Trade das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung zu verrechnen. Office World Trade behält sich vor, diese Differenz selbst einzufordern oder die Forderung an den Hersteller abzutreten. Office World Trade nimmt Preisänderungen in der Regel am 1. oder 15. eines Monats vor und gibt sie den Kunden über Internet bekannt. Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt, auch ohne Vorankündigung, vorbehalten.


6. Kreditlimite / Informationspflicht

Office World Trade legt, basierend auf dem vom Kunden realisierten oder geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. Office World Trade kann vom Kunden jederzeit Sicherheiten in Höhe der Kreditlimite verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Office World Trade vor, die Kreditlimite anzupassen, Sicherheiten zu verlangen und auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen (Aktionariat, Rechtsform, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Adresse) sowie allenfalls die Geschäftsexistenz gefährdende Umstände unverzüglich an Office World Trade zu melden.


7. Zahlungsbedingungen

Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen der Office World Trade innert 14 Tagen rein netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Office World Trade kann einen Verzugszins in Höhe von 6% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Werden die Schulden auch innert einer von Office World Trade angesetzten Nachfrist nicht getilgt, ist Office World Trade ohne weitere Androhung berechtigt, Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis dessen Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, hat der Kunde zu tragen. Office World Trade ist berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, Office World Trade im Voraus zu benachrichtigen, wenn ein Zahlungsverzug absehbar ist. Auf Verlangen von Office World Trade tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der gelieferten Produkte zahlungshalber an Office World Trade ab (Art. 164ff. OR).


8. Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt Office World Trade den Kunden und behält sich vor, Mahngebühren (inkl. MWST) für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen.

Folgende Kosten gehen zu Lasten des Kunden:

Mahngebühren im Falle einer Nichtbezahlung innerhalb von 30 Tagen:

  • Erste Mahnung/Zahlungserinnerung (postalisch): keine Gebühren
  • Zweite Mahnung (postalisch): CHF 10.-
  • Dritte & Letzte Mahnung (postalisch): CHF 20.-
  • Bei erfolglosen Mahnungen kann Office World Trade die Forderung an ein mit dem Inkasso beauftragtes Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9. Verrechnung und Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Office World Trade zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von Office World Trade ist vollumfänglich wegbedungen. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen eines allfälligen Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.


10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Office World Trade, bis Office World Trade den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, Office World Trade auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes wesentlichen Punkten zu geben.


11. Rücksendungen

Der Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung von Office World Trade kann ein Umtausch oder eine Rücksendung getätigt werden. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum akzeptiert werden. Der Kunde muss vorher zwingend eine Retourennummer bei Office World Trade beantragen. Rücksendungen oder Teile davon welche nicht in der Retourennummer enthalten sind, werden von Office World Trade als Entsorgungsauftrag behandelt, die Produkte werden wo möglich und sinnvoll dem Recycling zugeführt. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage des Kaufbeleges zu erfolgen. Bei Rücksendungen ohne Fehlerbeschreibung kann Office World Trade eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden durchführen. Der Mindestaufwand beträgt eine Stunde, dieser Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Office World Trade behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko zu retournieren. Als unbrauchbar gilt die Verpackung, wenn sie defekt, mit Etiketten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die vor über 20 Tagen gekauft wurden, die bereits in Gebrauch waren, ein erreichtes oder innert 180 Tagen bevorstehendes Ablaufdatum aufweisen oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert Office World Trade die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises von mindestens 30% vor. Bei Rücksendungen, für welche Office World Trade kein Verschulden trifft, wird dem Kunden für die administrative Abwicklung eine Pauschale gemäss gültigen Versandbedingungen in Rechnung gestellt.

Beschaffungsprodukte (Produkte, welche Office World Trade nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an Office World Trade zurückgegeben werden. Der Kunde unterschreibt in diesen Fällen vor der Ausführung der Bestellung eine Abnahmeverpflichtung. Die Rücksendung von Produkten richtet sich in jedem Fall nach den von Office World Trade und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind im separaten Merkblatt „Retouren-Abwicklung“ geregelt.


12. Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung von Office World Trade für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Office World Trade, mit der einzigen Ausnahme, dass Office World Trade eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden abtritt.

Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder von Office World Trade zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe.

Garantieansprüche sind sofort nach Entdeckung schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges bei Office World Trade geltend zu machen. Einzelne Hersteller oder Lieferanten verlangen, dass Garantieansprüche direkt bei ihnen geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantiefällen richtet sich in jedem Fall nach den von Office World Trade und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind im separaten Merkblatt „Retouren-Abwicklung“ geregelt.


13. Haftung

Office World Trade haftet nur für direkten Schaden und nur wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes Verschulden von Office World Trade oder den von Office World Trade beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung von Office World Trade, deren Hilfspersonen und den von Office World Trade beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von indirekten Schäden wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Imageverlust oder ähnliche Folgeschäden. Office World Trade verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Produzenten/Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.


14. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Informationen aus der Vertragsbeziehung mit Office World Trade, insbesondere Preise, Rabatte, Händlermargen, Boni usw. vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall Dritten zugänglich zu machen.


15. Patente und andere Schutzrechte

Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch von Office World Trade gelieferte Produkte, so orientiert der Kunde Office World Trade unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. Office World Trade wird die Informationen an den Hersteller oder Lieferanten weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber Office World Trade auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche aus solchen Fällen.


16. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr gewisser von Office World Trade vertriebener Produkte unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere den schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte selbständig über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu erkundigen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen selber einzuholen.

Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. Wird Office World Trade belangt, weil der Kunde für die von Office World Trade gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde Office World Trade dafür vollumfänglich schadlos zu halten.


17. Elektronische Hilfsmittel (E-Supplies)

Office World Trade bietet verschiedene Hilfsmittel an, sei es in Form von lokal installierter Software oder im Internet, welche den Zugriff auf Kunden-, Artikel- und Auftragsdaten sowie die Übermittlung von Aufträgen ermöglichen. Office World Trade verwendet höchste Sorgfalt auf die Aktualität dieser Daten; sie übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Übertragung und Verwendbarkeit der Daten.

Sämtliche Daten sind Eigentum von Office World Trade und dürfen vom Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsbeziehung genutzt werden. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Office World Trade dürfen die Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden. Für Schäden, die Office World Trade durch unerlaubte Weitergabe von Daten entstehen, haftet der Kunde.

Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu elektronischen Systemen von Office World Trade wie Benutzernamen und Passwörter auf geeignete Weise zu schützen. Die Zugangsdaten dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben oder bekannt gemacht werden. Für Schäden, die Office World Trade oder dem Kunden durch unsachgemässen Schutz und unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten entstehen, haftet der Kunde selbst. Der Zugang zu einzelnen elektronischen Hilfsmitteln ist abhängig von Umfang und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Office World Trade. In solchen Fällen schliesst Office World Trade mit dem Kunden separate Vereinbarungen und Verträge ab.


18. Datenschutz

Der Kunde anerkennt, dass Office World Trade zur Erfüllung einzelner Hersteller-Verträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise und Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln.

Ebenso ist der Kunde einverstanden, dass Office World Trade kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Office World Trade beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt. Office World Trade verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Adressen von Verbrauchern und Anwendern, zum Beispiel für Direktlieferungen, ausschliesslich zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und Auslieferung zu verwenden.


19. Übertragung von Rechten und Pflichten

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen mit Office World Trade können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung von Office World Trade an Dritte übertragen werden.


20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge und die AGB von Office World Trade unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar er-gebenden Streitigkeiten befindet sich für Office World Trade sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Uster bzw. des Kantons Zürich. Office World Trade ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.

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